Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (AVRB)

Daniel Huber / Inhaber / Geschäftsführer


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AVRB gelten für alle von nature-active.ch organisierten und durchgeführten Reisen und regeln zusammen mit dem individuell abgeschlossenen Reiseveranstaltervertrag sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen dir und nature-active.ch. Erfüllungsort unserer Dienstleistungen ist an unserem Sitz in Schübelbach / Schweiz.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dir und nature-active.ch kommt durch deine Anfrage / Anmeldung (Offerte) und unsere schriftliche Reisebestätigung (Annahme) zustande. Bitte prüfe diese Bestätigung nach Erhalt und gebe uns unverzüglich Bescheid, falls sie zu beanstanden sein sollte. Nach Vertragsschluss gelten unsere Annullationsbestimmungen (Art. 5).

Mit deiner Anfrage / Anmeldung bestätigst du, die vorliegenden AVRB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.

Für den Fall, dass du bei uns Reiseleistungen für mehrere Personen anfragst und anmeldest, kommen die betreffenden Verträge mit unserer Reisebestätigung an dich zugleich je mit all diesen Personen und nature-active.ch zustande. Du haftest uns persönlich solidarisch für die Erfüllung der Vertragspflichten durch diese von dir angemeldeten Personen.

3. Reiseversicherungen

Wir empfehlen dir den Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseabbruchversicherung mit Einschluss von Epidemien und Pandemien. Diese bezahlt die Kosten einer Annullierung der Reise oder einer vorzeitigen Rückreise im Rahmen der Deckung gemäss Versicherungspolice. Für die aus dem Vertrag mit nature-active.ch begründeten Kosten (wie Storno, Umbuchungen, Rückreise usw.) bleibst du grundsätzlich haftbar und kannst dafür auf die Versicherung Rückgriff nehmen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Für sämtliche Reisen ist eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Wer gesundheitliche Probleme hat, ist verpflichtet, uns vorgängig darüber zu informieren. Nature-active.ch kann gegebenenfalls einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin ab Tourenbeginn ablehnen (nicht erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen, ungenügende Ausrüstung, Überforderung, unangebrachtes Verhalten u.ä.). Bei Ablehnung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Reisepreise sind in CHF (Wohnsitz in der Schweiz). Für Wohnsitz in der EU kann auf Anfrage der Preis in Euro angegeben werden.

5.2 Unsere Tarife für Touren in der Schweiz und EU richten sich nach den Empfehlungen des Schweizer Bergführerverbandes. Im Preis inbegriffen sind die Wanderleiterkosten gemäß Ausschreibung und Angebot. Nicht inbegriffen auf Touren in der EU sind Getränke,  Zwischenverpflegung und Transportkosten. Tarife für Asien, Afrika und Amerika sind im Angebot enthalten.


5.3 Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Reiseangebot und dem Vertrag. nature-active.ch behält sich ausdrücklich vor, die im Angebot aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern:
a) die Beförderungskosten einschließlich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern, Visum usw. erhöht oder neu eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern.
Nature-active.ch ist berechtigt, solchermaßen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, steht Ihnen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

5.4 Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung sind folgende Anzahlungen zu leisten:
- Fr. 200.– / EUR 200.– Reisen in Europa;
- Fr. 600.– / EUR 600.– Trekkingreisen in Übersee und Asien.
b) Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Ablauf der Zahlungsfrist dem Bankkonto von nature-active.ch gutgeschrieben ist.
Eine nicht erfolgte Zahlung der Reise entbindet dich jedoch nicht automatisch von der Buchung und gilt nicht als Annullation. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht zum entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag vor. In diesem Fall verlierst du die geleistete Anzahlung und schuldest uns den nicht mehr rückgängig machbaren (erfolgten) Aufwand für deine Buchung.

6. Annulierung

6.1 Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels eingeschriebenen Briefes an nature-active.ch zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurückzuerstatten.

6.2 Bei einer Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 65.– / EUR 65.– bei Ferien in Europa, Fr. 150.–/ EUR 150.– bei Ferien in Übersee und Asien erhoben. Bei kurzfristigen Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
a) Ferien in Europa
- Annullierung 45 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- Annullierung 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- Annullierung 19 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
- Annullierung 9 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
b) Trekkingferien in Übersee und Asien
– Annullierung 120 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
– Annullierung 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
– Annullierung 44 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
– Annullierung 14 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
c) Ecuador & Galapagos, Inka Trekking, Naturreise Peru, Naturreise Tansania, Studienreise Tansania, Patagonien.
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie b)
- Annullierung 59 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Maßgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihres Annullierungsschreibens bei nature-active.ch.

6.3 Erscheinst du nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügst du nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.

6.4 Wenn du eine Reise annullierst, kannst du bis spätestens 7 Tage vor dem Abreisedatum eine Ersatzperson benennen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in deinen Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in dein Vertrag ist ausgeschlossen, wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen kann.
c) kostenpflichtige Tickets bereits ausgestellt sind, bzw. nicht ersetzt werden können.
Nature-active.ch teilt dir innert angemessener Frist mit, ob die von dir benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert nature-active.ch die von dir benannte Ersatzperson und tritt diese in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit dir für die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden Mehrkosten.

6.5 Annullierung von Privatreisen und Gruppenreisen mit individuellem Flug.
Es gelten die Bedingungen wie für Gruppenreisen (Artikel 5).
Ausnahme: Um den Reisepreis zu garantieren, müssen Tickets für Privatreisen/individuelle Flüge teilweise frühzeitig ausgestellt werden. Diese Tickets sind ab Ausstellungsdatum kostenpflichtig und können nicht rückerstattet/nicht umgebucht werden. Sie werden von nature-active.ch informiert, wenn das bei deiner Reise der Fall ist.

7. Vertragsänderung

7.1 Nature-active.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern. Nature-active.ch teilt dir allfällige Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert dich über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so kannst du entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels eingeschriebenen Brief an nature-active.ch zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt gilt. Trittst du vom Vertrag zurück, so hast du Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von nature-actie.ch angebotenen gleichwertigen oder höherwertigen Reise;

b) auf Teilnahme an einer anderen von nature-active.ch angebotenen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes;
c) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von dir bereits bezahlten Beträge.

7.2 Falls du nach Vertragsabschluss Programmänderungen vornimmst oder die Reise umbuchen möchtest, versuchen wir dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu für dich und müssen dir ggf diese Umbuchungskosten in Rechnung stellen.

7.3 Du kannst z.B. den Flug oder andere Einzelleistungen aus dem Arrangement selber buchen. Bei Programmänderungen seitens nature-active.ch bist du jedoch selber verantwortlich für die Umbuchung deines Fluges oder Einzelleistungen. Nature-active.ch kann keine Umbuchungsgebühren übernehmen. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

8. Absage der Reise durch nature-active.ch

8.1 Neben Annullation der Reise durch dich selbst (Artikel 5) und Programmänderungen (Artikel 6) kann es sein, dass nature-active.ch eine Reise aus einem von dir nicht zu vertretenden Grund absagen muss, so namentlich in den folgenden Fällen:


8.2 Wird bei den Gruppenreisen mit Schweizer Wanderführer bis spätestens 3 Wochen vor der Reise die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht, behält sich nature-active.ch vor, die Reise zum gleichen Preis mit örtlichen Reiseleitern zu begleiten oder die Reise abzusagen. Bei Absage der Reise werden geleistete Zahlungen schnellstmöglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

8.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, behördliche Mindestteilnehmerzahl, Streiks usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann nature-active.ch die Reise jederzeit absagen. Bei Absage der vereinbarten Reise durch nature-active.ch aufgrund solcher Situationen hast du Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises, dies nach Abzug des Aufwands von nature-active.ch selbst sowie der Kosten, die wir nicht rückerstattbar bereits an Dritte (wie Fluggesellschaften und Leistungsträger) für dich entrichtet haben. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in allen Fällen ausgeschlossen.

9. Unterbruch und vorzeitige Beendigung der Reise

Musst du die Reise unterwegs unterbrechen oder du brichst die Reise vorzeitig ganz ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z.B. Transfers, Hotels, Rückreisekosten gehen zu deinen Lasten, soweit sie nicht durch die Rückreisekosten- Versicherung gedeckt sind. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 3 hiervor. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

10. Beanstandungen von Reisemängeln

10.1 Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, beim Wanderleiter anzubringen. Dieser wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Willst du nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber nature-active.ch geltend machen, hast du deine Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben an nature-active.ch mitzuteilen. Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Mängelrügefristen hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und Schadenersatz zur Folge.

10.2 Vorbehalten bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Regeln betreffend den Flugreiseverkehr und das Fluggepäck. Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung sind unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehst du sämtlicher Rechte verlustig.

11. Haftung für Reisemängel

11.1 Nature-active.ch sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, hast du unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, sofern und soweit es der Wanderleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.

11.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet nature-active.ch in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.

11.3 Jegliche Haftung von nature-active.ch ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse deinerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches nature-active.ch, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

11.4 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet nature-active.ch im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von nature-active.ch auf maximal den zweifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, außer bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den maßgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehene tiefere Haftungslimiten.

11.5 Für außerhalb des vereinbarten Reiseprogramms während der Reise gebuchte örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge bei dritten Veranstaltern übernimmt nature-active.ch in keinem Falle eine Haftung.
 

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Die im Reiseprospekt enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität bekanntzugeben, damit sie nature-active.ch über die entsprechenden für dich geltenden Vorschriften orientieren kann.

12.2 Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften bist allein verantwortlich.

13. Datenschutz

Wir benötigen von dir und den Mitreisenden Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Dabei unterstehen wir dem schweizerischen Datenschutzrecht und sind verpflichtet, dein Daten sicher aufzubewahren. Soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, leiten wir deine Daten an die Leistungserbringer weiter. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Mit deiner Anmeldung / deinem Auftrag an uns erklärst du dich damit einverstanden.

Auf unseren Reisen werden Fotos gemacht, auf denen zum Teil unsere Gäste erkennbar sind. Diese Bilder können später für den Katalog oder andere Marketingzwecke verwendet werden. Wenn du dies nicht möchten, musst du uns dies unbedingt vor der Reise schriftlich mitteilen.

14. Konfliktmanagement

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AVRB als ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche rechtlich zulässigen Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Gesetzes- und Vertragslücken.
Auf das zwischen dir und nature-active.ch bestehende Rechtsverhältnis ist im Übrigen schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte des Sitzes von nature-active.ch zuständig. Vorbehalten bleiben vertraglich nicht abänderbare andere Gesetzesbestimmungen oder internationale Abkommen.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir dir, an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen dir und nature-active.ch eine faire und ausgewogene Einigung zu vermitteln. Soweit keine Ombudsvermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichtest du und nature-active.ch sich hiermit auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediationssitzung und verzichten zuvor auf das Beschreiten des Rechtswegs.

Rechtsverhältnis ist im Übrigen schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte des Sitzes von nature-active.ch zuständig. Vorbehalten bleiben vertraglich nicht abänderbare andere Gesetzesbestimmungen oder internationale Abkommen.